Kardiologie und Recht
Kardiologie und Recht

Kardiologie und Recht

Es ist erstaunlich, wie wenig in kardiologischen Kliniken und Praxen über den neuen Straftatbestand §299a,b und die Urteile zur GBA Richtlinie "ambulant vor stationär" bekannt ist - oder nicht gewusst werden will. Wir wollen versuchen unsere Sicht der Dinge darzustellen.

 

Sie wollen wissen, warum im Standardsatz einer kardiologischen Klinik:

"Wir bitten um Wiedervorstellung zur geplanten PCI der LCX in 6 Wochen mit Einweisungsschein" 3 gravierende Fehler versteckt sind gemäß §299a, und Urteilen zur Richtline des GBA "ambulant vor stationär"? - dann lesen hier weiter.

 

Sie wollen wissen, warum elektive ambulante Herzkatheter in den meisten kardiologischen Kliniken gegen die Richtlinie "ambulant vor stationär" verstoßen bzw. das in Urteilen mittlerweile wörtlich steht:" Das Gericht stellte fest, dass zwischen den Parteien (Krankenhaus und Krankenkasse) unstreitig sei, dass die Herzkatheteruntersuchung in der Regel Gegenstand der vertragsärztlichen Versorgung und daher ambulant durchzuführen sei"? - dann lesen hier weiter.

 

 

Sie wollen wissen, warum Sie von niedergelassenen Kollegen keinen roten Überweisungsschein für ambulante Untersuchungen in Kliniken bekommen dürfen? - dann lesen hier weiter.

 

Sie wollen wissen, warum ihr niedergelassener Kardiologe/Hausarzt Ihnen auf Ihren Einweisungschein bzw Überweisungsschein nicht einen Namen eines Arztes schreiben darf? - dann lesen sie hier weiter.

 

Warum die "ehrenwerten Leitlinien" ggf mehr pekunär veranlasst sind al man denkt - hier

 

Wir geben hier unsere persönliche Erfahrungen nach multiplen Beratungen von verschiedenen Anwaltskanzleien und dem Lesen von Urteilen im Gesundheitswesen wieder. Natürlich ersetzt dies keine juristische Beratung, die sie in jedem Einzelfall durchführen lassen sollten.

 

Und natürlich kann auch jemand anderer Meinung sein und es anders sehen. Ein mahnendes Beispiel ist hier erwähnt, denn spannend ist nur, wie es die Staatsanwaltschaft oder ein Richter später sehen wird...

 

Zuletzt sei noch angemerkt:"Wir leben in Deutschland in einem Rechtsstaat". Das Hinweisen auf mögliche Verstöße ist kein Denunziantentum, sondern Bürgerpflicht und wichtig, um diese besondere Errungenschaft nach in Deutschland nach 1945 nicht zu verlieren. Unseren Kindern bringen wir bei, die Wahrheit zu sagen - warum tun wir es dann oft nicht?

 

Würden sich die Fachgesellschaften oder Ärztekammern darum richtig kümmern, gebe es diese Probleme nicht - Sie tun es aus bestimmten Gründen - jeder kann  sich diese selber ausdenken- nicht.

 

Beim Blick in den Spiegel zeigt sich das wahre Ich. Aber es ist nie zu spät.